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Dachsanierung - Häufig gestellte Fragen

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Hier finden Sie Unterlagen, die Sie eventuell in Papierform benötigen und Broschüren.

Wichtiger Hinweis zum Thema "Baurechtliche Zulassung"

Das DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) hat am 16. August 2016 eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt veröffentlicht:

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat mit Datum vom 16.10.2014 (Rechtssache C-100/13) ein Urteil mit dem Inhalt gefällt, dass mit einer angemessenen Übergangsfrist von 2 Jahren nationale Zulassungen nicht mehr verwendet werden dürfen.

"Für harmonisierte Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktverordnung sind ab dem 16.10.2016 für Produktleistungen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder sonstige nationale Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsnachweise und zusätzliche Ü-Kennzeichnungen nicht mehr möglich. Für diese Bauprodukte werden die Regelungen zur Ü-Kennzeichnungen nicht mehr vollzogen. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung des DIBT wird noch folgen.

Die den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zugrunde liegenden Bewertungs- und Prüfungsergebnisse können als qualifizierte technische Dokumentation für die Beurteilung der Verwendbarkeit herangezogen werden bis neue Erkenntnisse vortliegen."

Wir haben im Downloadbereich dennoch unsere Zulassungen als Orientierungshilfe bereitgestellt. Aktuell gelten aber die entsprechenden CE-Dokumente. Bitte berücksichtigen Sie diese Info bei Ihrer Verwendbarkeitsprüfung.